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abc Bau – Ausbildungscentrum der Bauwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Überbetriebliche Ausbildung

Warum ist überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) notwendig?

Fliesen verlegen

Mit der ÜBA wird die praktische Lehre im Betrieb durch planmäßige und systematische Werkstattausbildung ergänzt und vertieft.

So wird garantiert, dass der verbindliche Ausbildungsrahmenplan für jeden Lehrling eingehalten wird. Denn auf die Vermittlung aller erforderlichen, gewerksübergreifende Inhalte sind viele Unternehmen der Bauwirtschaft nicht eingestellt.

Wie lange dauert die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA)?

Rahmen fertigen

Im ersten Ausbildungsjahr sind 17 bis 20 Wochen ÜBA in allen Bauberufen für die Grundbildung vorgesehen. Dabei werden aber auch grundlegende Fertigkeiten und Kenntnissen im gewählten Beruf vermittelt.

Im zweiten Ausbildungsjahr finden 11 bis 13 Wochen ÜBA überwiegend für die Fachbildung im gewählten Beruf statt. Im dritten Ausbildungsjahr werden in vier Wochen ÜBA Spezialqualifikationen vermittelt

Entstehen dem Auszubildenden Kosten für die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA)?

Pflaster verlegen

Nein. Die Unternehmen der Branche leisten eine Umlage an die SOKA Bau. Daraus wird die ÜBA in zertifizierten Ausbildungszentren bezahlt.

Muss der Auszubildende für die Zeit der ÜBA im Internat untergebracht werden, übernimmt die SOKA Bau auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Ebenso erstattet werden die Fahrtkosten. Es wird der Tarif des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels als Be­rech­nungs­grund­la­ge verwendet. Dies gilt auch bei der Benutzung eines PKW. In M-V können Aus­zu­bildende seit Februar 2021 das AzubiTicket MV nutzen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Possehl - 0381 80945-19 - b.possehl@abc-bau.de

 

Wie ist die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) organisiert?

Mörtel aufbringen

Die Teilnahme an der ÜBA ist verbindlich. Mit den Berufsschulen wird jedes Jahr ein einheitlicher Durchlaufplan abgestimmt. Alle Beteiligten haben damit Planungssicherheit.

Für die ÜBA gibt es eine inhaltliche und zeitliche Gliederung. Darin ist festgelegt, welche Inhalte aus dem verbindlichen Aus­bil­dungs­rah­men­plan mit welchem Zeitanteil in der ÜBA vermittelt werden.