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Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen
Viele unserer Weiterbildungsangebote können über staatliche Programme gefördert werden. Dabei ist zunächst entscheidend, ob ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Förderung beantragt.
In unserer Tabelle (PDF) und untenstehend als Auflistung erhalten Sie eine Übersicht ausgewählter Fördermöglichkeiten – unsere Mitarbeiter haben weitere Informationen für Sie und bieten Unterstützung bei der Beantragung, ebenso wie andere Beratungsstellen im Land (z.B. www.weiterbildung-mv.de).
Bildungsscheck
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V
- berufsspezifische und beruflich notwendige als auch unternehmensinterne Seminare
- in welcher Höhe
- Mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung:
je Mitarbeiter bis max. 500,00 € - Mit Abschlusszertifikat:
je Mitarbeiter bis max. 3.000,00 €
- Mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung:
weitere Infos: GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
Bildungsurlaub
- für Unternehmen in M-V, die ihre MA für Bildung freistellen
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Freistellung eines Mitarbeiters für eine anerkannte Bildungsveranstaltung
- Pro Mitarbeiter für maximal 5 Arbeitstage im Jahr, Pauschal 55 Euro pro Bildungstag
- Antragstellung: mind. 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
weitere Infos: Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Präventionsprogramm der BG BAU
Die BG BAU fördert verschiedene Arbeitsschutzmaßnahmen.
Eine Zusammenstellung sowie weitere Hinweise: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Aufstiegs-BaFöG
- gefördert werden Personen mit abgeschlossener Erstausbildung oder vergleichbarem Berufsabschluss
- gefördert werden Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister oder Fachwirt)
- zinsgünstige Darlehen
weitere Infos: Amt für Ausbildungsförderung
Meister - Extra
- alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können
- Zahlung von 1.000 Euro einmalig pro Person für nach dem 01.01.2016 abgeschlossene Meisterprüfungen im Handwerk möglich
- Hauptwohnsitz (seit mindestens 3 Monaten) und Beschäftigungsort der Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Mecklenburg-Vorpommern liegen
- formgebundenen Antrag (Formular online) bei der Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der sie ihre Prüfung abgelegt haben
- Antragstellung spätestens 12 Monate nach bestandener Meisterprüfung
Infos und Anträge:
Bildungsgutschein
- Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen, Nachholen des Schulabschlusses
- Abhängig vom Förderprogramm bis zu 100 % der Lehrgangskosten sowie Unterbringungs- und Mobilitätskosten
weitere Infos: Agentur für Arbeit bzw. JobCenter
Weiterbildungsstipendium
- Personen bis 25 Jahre mit guter Berufsabschlussprüfung oder erfolgreichen Teilnahme an einem beruflichen Leistungswettbewerb oder durch Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule
- Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen, teilweise berufsbegleitendes Studium werden gefördert
- über 3 Jahre können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000,00 € gezahlt werden, max. insgesamt 6.000,00 €, Eigenanteil in Höhe von 10 %
Infos / Anträge: Stiftung Begabtenförderungswerk
WeGebAU
- für KMU (Kleine- und mittlere Unternehmen)
- AZAV-zertifizierte Anpassungsfortbildungen für Mitarbeiter sowie Berufsabschlüsse für Geringqualifizierte
- bei Anpassungsfortbildungen: TN über 45 Jahre bis zu 75 %, sonst 50% der Lehrgangskosten
- bei Berufsabschluss Geringqualizierter: 100% Lehrgangskosten sowie Arbeitsentgelt-Zuschuss bis zu 100 %
weitere Infos: Arbeitgeberservice Agentur für Arbeit
Bildungsprämie
- Erwerbstätige, die mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 20.000,00 €
- Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen, Nachholen des Schulabschlusses
- alle zwei Jahre, Teilnahme an außerbetrieblicher beruflicher Weiterbildung, Übernahme der Weiterbildungskosten bis max. 500 €
Infos / Anträge: Bundesberatungsstellen