Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft tritt am 01.08.2026 in Kraft. Daraus ergeben sich einige wichtige Änderungen. Wir möchten Sie informieren und Sie bei Fragen zu den neuen Ausbildungsverordnungen bestmöglich unterstützen.
Beginn der Ausbildungsverträge
Die Regelung der NOV ab 01.08.2026 ist eine Stichtagsregelung. Das bedeutet, dass alle Ausbildungsverträge des kommenden 1. Ausbildungsjahres 2026/27 erst mit dem 01.08.2026 beginnen.
Bei dual Studierenden wird der Beginn zwangsläufig der 01.07.2026 sein.
Prüfungen
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung, die in zwei Teilen erfolgt. In den dreijährigen Berufen gibt es keine Zwischenprüfung mehr. An die Stelle der Zwischenprüfung tritt die Teil 1 Prüfung.
Bei den zweijährigen Ausbildungsberufen bleibt es bei einer Zwischen- und Abschlussprüfung.
Unterweisungspläne für die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr
Die Unterweisungspläne legen fest, welche Inhalte Auszubildenden je Ausbildungsjahr in den überbetrieblichen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft vermittelt werden.
Berufsbezeichnungen
Diese Berufsbezeichnungen werden ab 01.08.2026 verwendet:
- Ausbaufacharbeiter/in (2-jährig)
- Hochbaufacharbeiter/in (2-jährig)
- Tiefbaufacharbeiter/in (2-jährig)
- Beton- und Stahlbetonbauer/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik (neue Bezeichnung ab 01.08.2026, vorher: Kanalbauer/in)
- Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik (neue Bezeichnung ab 01.08.2026, vorher: Rohrleitungsbauer/in)
- Maurer/in
- Straßenbauer/in
- Trockenbaumonteur/in
- Zimmerer/Zimmerin
Ihr Ansprechpartner
Stefan Köppe
Gesamtprokura | Leitung Bildung
Telefon 0381 80945-11 (Sekretariat Bildung, Michaela Arndt)
s.koeppe@abc-bau.de