Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2022/23 gelten hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf unserem Betriebsgelände folgende Maßnahmen:
Maskenpflicht:
- Das Tragen einer MNB ist derzeit nicht verpflichtend.
- Jeder darf eigenverantwortlich freiwillig eine MNB tragen.
Testpflicht:
- In der Ausbildung wird 1x pro Woche in den Ausbildungshallen (montags) vor Beginn der Ausbildung getestet (bei Bedarf stellen wir diesen Test selbstverständlich zur Verfügung).
- In der Weiterbildung wird bei mehrtägigen (mehr als 3 Tage) Veranstaltungen 1x zu Beginn der Weiterbildungsmaßnahme getestet.
Wir werden unsere Maßnahmen der jeweils aktuellen Situation anpassen. Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit sind umzusetzen.