In Übereinstimmung mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird die wöchentliche Arbeitszeit während der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) in der abc Bau M-V GmbH ab dem 28.02.2022 wie folgt geregelt:
Montag bis Donnerstag | 07:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 06:45 bis 12:45 Uhr |
Die Regelung der Arbeitszeit während der ÜBA wird aus folgenden Gründen notwendig:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 8 und 10) verlangt, dass minderjährige Auszubildende nicht mehr als 40 Stunden/Woche arbeiten dürfen, wobei die Zeiten der überbetrieblichen Ausbildung sowie der berufsbildenden Schulen inclusive Pausenzeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen sind.
- Diese Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz wurde inhaltsgleich in das Berufsbildungsgesetz (§ 15) übernommen und damit auch auf volljährige Auszubildende erstreckt.
- Minderjährige Auszubildende dürfen inklusive Pausenzeiten „nur“ 40 Stunden pro Woche an ÜBA-Maßnahmen teilnehmen.
- Damit im Zuge der ÜBA keine Ansprüche auf Überstunden für volljährige Auszubildende gegenüber ihren Arbeitgebern entstehen, können diese unter Einbeziehung der Pausenzeiten ebenfalls „nur“ 40 Stunden pro Woche an ÜBA-Maßnahmen teilnehmen.
Wir sind zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Die oben genannten Ausbildungszeiten sind rechtskonform und entsprechen im Wesentlichen dem bisherigen System.