Aufgrund der Neufassung der Corona Landesverordnung M-V gelten vorerst bis zum 11.12.2021 veränderte Anforderungen für die Auszubildenden, wenn sie zur überbetrieblichen Ausbildung in unsere Einrichtung kommen.
Unterbringung im Internat
Gemäß der aktuellen Corona LVO M-V § 4 ist die Beherbergung (Internatsunterbringung) nur für solche Personen zulässig, die bei der Anreise den Nachweis über ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Es spielt leider keine Rolle mehr, ob eine Person bereits geimpft oder genesen ist.
Wir empfehlen allen Auszubildenden sich bereits vor ihrer Anreise in einer der offiziellen Teststellen einem Schnelltest zu unterziehen. Das Testergebnis darf bei Anreise nicht älter als 24 Stunden sein.
Aufgrund der hohen Anzahl anreisender Auszubildender am Sonntagabend, ist die Selbsttestung eines Auszubildenden unter Aufsicht durch uns nicht umsetzbar. Lange Schlangen und Wartezeiten bei der Anreise können nur verhindert werden, wenn die Auszubildenden uns ihr aktuelles negatives Testergebnis der Teststelle vorzeigen.
Selbsttest während der überbetrieblichen Ausbildung
Aktuell testen sich die Auszubildenden 2x/wöchentlich vor Beginn der Ausbildung unter Aufsicht (jeweils montags und donnerstags). Wir erwarten, dass es auch hier kurzfristig Verschärfungen geben wird und sich die Auszubildenden 3x/Woche, ggf. sogar täglich, einem Selbsttest unterziehen müssen. Auch hier spielt es keine Rolle, ob eine Person geimpft oder genesen ist.
Diese Regelung betrifft den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit. Daher bitten wir die Ausbildungsbetriebe, ihren Auszubildenden mit ausreichenden Selbsttest auszustatten.
Die allgemeinen Bestimmungen, wie die Pflicht zum Tragen einer MNB auf dem gesamten Betriebsgelände sowie die Abstands- und allgemeinen Hygienestimmungen müssen unverändert bestehen bleiben.
Insoweit es für uns weitere Neuregelungen gibt, werden wir an dieser Stelle zeitnahe informieren. Wir wissen, dass dieses gerade wieder sehr besondere Herausforderungen für alle Beteiligten sind.
Lassen Sie uns bitte rücksichts- und verantwortungsvoll miteinander umgehen.