Am 11.10.2021 werden die Auszubildenden des 2. Lehrjahres und ab 18.10.2021 die Auszubildenden des 1. Lehrjahres zur überbetrieblichen Ausbildung in der abc Bau M-V GmbH erwartet. Für die Ausbildung und Unterbringung der Auszubildenden haben wir die Bestimmungen der Corona-Landesverordnung M-V zu beachten. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 05.11.2021. Auf dieser Grundlage gilt derzeit in der abc Bau M-V GmbH Folgendes:
1. Die Unterbringung im Internat/Außenstellen darf nur erfolgen, wenn
- ein vollständiger Impfnachweis COVID 19 oder
- ein Nachweis zur Genesung nach einer COVID 19 Erkrankung (nicht älter als 6 Monate) oder
- ein negativer PCR Test (nicht älter als 48 Std.) oder
- ein offizieller negativer Schnelltest (aus einem Testzentrum, nicht älter als 24 Std.) vorliegt.
Der jeweilige Nachweis ist zwingend bei Anreise im Internat vorzulegen.
Sollte es Auszubildende geben, die keinen der o.g. Nachweise betreffend COVID 19 erbringen, kann ausnahmsweise vor der Unterbringung ein Selbsttest unter Aufsicht in unserem Internat durchgeführt werden. Der Selbsttest ist vom Auszubildenden mitzubringen und wird nicht durch die abc Bau M-V gestellt.
2. Im Rahmen der Ausbildung muss jeder Auszubildende 2x/Woche einen Corona-Selbsttest durchführen (montags und donnerstags, in der jeweiligen Ausbildungshalle, vor Beginn des eigentlichen Ausbildungstages, unter Aufsicht des Ausbilders). Diese Testung ist verpflichtend für ALLE Auszubildende und erfolgt völlig unabhängig von den erbrachten Nachweisen im Zusammenhang mit der Unterbringung und auch völlig unabhängig davon, ob jemand vollständig geimpft oder genesen ist. Auch geimpfte und genesene Personen können sich mit COVID 19 infizieren und es übertragen. Der Selbsttest ist vom Auszubildenden mitzubringen und wird nicht durch die abc Bau M-V gestellt.
3. An Veranstaltungen der Weiterbildung ist eine Teilnahme nur bei Nachweis eines negativen Corona-Tests gemäß §1a der Corona-Landesverordnung M-V möglich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist die Vornahme der Testung alle 3 Tage zu wiederholen. Selbsttests sind vom Teilnehmer mitzubringen und werden nicht durch die abc Bau M-V gestellt.
4. Darüber hinaus können gemäß der Ampelregelung für M-V sowie der Schul-Corona-Verordnung M-V Schutzmaßnahmen, wie z.B das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden. Welche Einstufung gemäß Ampelregelung für die Hansstadt Rostock gilt, wird tagesaktuell auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig zur Einstufung und zu den verpflichtenden Schutzmaßnahmen.
Unabhängig von den Regelungen gemäß der risikogewichteten Einstufung der Hansestadt Rostock gilt vorerst, gemäß § 3a (3) der SchulCoronaVO M-V für zwei Wochen (11.10. - 24.10.2021) eine generelle Maskenpflicht!
Mund-Nase-Bedeckungen und Selbsttests werden nicht von der abc Bau M-V gestellt und sind mitzubringen!